Psychotherapeutische Behandlung

Psychotherapie bedeutet die Behandlung von seelischen Problemen.

In Deutschland wird Psychotherapie von den gesetzlichen und in der Regel auch von den privaten Krankenkassen finanziert bzw. bezuschusst und zwar dann, wenn eine 'krankheitswertige psychische Störung' vorliegt und wenn diese in den Psychotherapierichtlinien aufgeführt ist. Liegt eine psychische Störung vor, so wird - je nach dem ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Kasse handelt und bei privaten Kassen je nach Tarif - ein bestimmtes Stundenkontingent bewillgt (siehe auch nachfolgende Erläuterungen). Dieses Stundenkontingent ist nicht immer ausreichend und muss auch nicht notwendigerweise ganz ausgeschöpft werden, um eine grundsätzliche Besserung der vorliegenden psychischen Erkrankung zu erreichen. Prinzipiell kann eine Psychotherapie natürlich auch selbst bezahlt werden.

Was ist eine psychische Störung?

Menschen, die sich zum Beispiel durch Lebenskrisen, Veränderungen, Verlusterfahrungen etc. seelisch belastet fühlen, erleben unterschiedliche Beschwerden (Symptome), die unterschiedlich stark auftreten. Diese Symptome können einen mehr oder weniger großen Einfluss auf den Alltag und die Funktionsfähigkeit der Betroffenen haben. Häufige Reaktionen auf Belastungssituationen sind beispielsweise Gefühle der Traurigkeit, Angst, Ohnmacht, eine starke innere Anspannung oder auch körperliche Beschwerden. Diese Gefühle können für eine begrenzte Zeit sehr stark sein, verschwinden aber in der Regel nach einer gewissen Zeit. Wenn sie doch länger andauern oder weitere Symptome dazukommen - etwa depressive Zustände, Panikattacken, Suizidgedanken etc. - und zu immer größeren Problemen im Alltag führen, ist eine Psychotherapie notwendig. Beispiele für psychische Erkrankungen sind zum Beispiel: Angststörungen, Depressive Störungen, Essstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Somatisierungsstörungen, Sexualstörungen, Zwangsstörungen etc.

Im April 2017 ist eine Strukturreform der ambulanten Psychotherapie in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund wurden die bis dahin bestehenden Angebote wie folgt geändert und ergänzt:

So gibt es nun das Angebot einer psychotherapeutischen Sprechstunde: Hier wird mit Ihnen besprochen, ob eine 'krankheitswertige psychische Störung' vorliegt, ob und wenn ja welche psychotherapeutische Behandlung Sie benötigen bzw. ob Sie andere/weitere fachspezifische Hilfen im System der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch außerhalb des Krankenversicherungssystems (z.B. Beratungsstelle) benötigen.

Wenn die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung vorliegt, gibt es wie bisher zur Beantragung der Behandlung sogenannte (zwei bis vier) probatorische Sitzungen, in denen vor allem die Passung zwischen Therapeut*in und Patient*in und die Eignung für das vorgesehene Therapieverfahren mit Ihnen besprochen werden.

Welche Psychotherapieverfahren finanziert bzw. bezuschusst die Krankenkasse?

Die privaten und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen derzeit drei/ab Sommer 2020 vier Psychotherapieverfahren (die privaten Kassen übernehmen manchmal zusätzlich auch noch andere Verfahren):

  • die analytische Therapie
  • die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • die Verhaltenstherapie
  • ab Sommer 2020 auch die Systemische Therapie

jeweils für Erwachsene und Kinder und als Einzel- oder Gruppenbehandlung bzw. bei Systemischer Therapie auch als Behandlung von Familien.

Ich habe bei allen Kassen eine Zulassung für die Durchführung der analytischen Therapie und der tiefenpsychologisch fundierten Therapie für Erwachsene.
Beide Therapieformen gehen auf Sigmund Freud zurück. Den Ausgangspunkt bildet die Annahme, dass unbewusste Konflikte, Wünsche und Phantasien einen Einfluss auf Gesundheit bzw. Erkrankung und auf das gesamte Seelenleben des Menschen haben. In der analytischen bzw. tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie geht es darum, dass diese Konflikte, Wünsche und Phantasien bewusst(er) werden. Durch das Bewusst(er)werden dieser 'inneren Welt' soll eine Besserung der Symptomatik und insgesamt eine Veränderung erzielt werden.

Die analytische Psychotherapie ist eine Langzeittherapie. Sie findet in der Regel mehrmals in der Woche im Liegen statt. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt zwischen 160 bis zu maximal 300 Behandlungsstunden.

Die tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie findet in der Regel ein- bis zweimal die Woche im Sitzen statt. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt hier zwischen 60 bis zu maximal 100 Behandlungsstunden.

Es gibt zudem die Möglichkeit, eine sogenannte Kurzzeittherapie (12 bis maximal 24 Sitzungen) durchzuführen, wenn die Notwendigkeit für eine Behandlung besteht, aber noch nicht deutlich ist, ob Sie eine Langzeittherapie brauchen. Auch wenn Sie bereits einmal eine Langzeittherapie durchgeführt haben oder wenn eine tiefergehende Aufarbeitung nicht notwendig und auch nicht gewünscht ist, kann dies die Methode der Wahl sein.

Als weitere Möglichkeit gibt es seit April 2017 die sogenannte Psychotherapeutische Akutbehandlung (bis zu 12 Sitzungen innerhalb eines Behandlungsjahres): sie dient zur Krisenintervention und zur Stabilisierung, weniger zur Aufarbeitung der - wie oben beschrieben - einer seelischen Erkrankung zugrundeliegenden Konflikte.

Zur ergänzenden Information empfehle ich Ihnen diesen Link: http://www.praxislange.de/downloads/patienteninformation-ptv10.pdf

Für Privatpatient*innen gibt es bezüglich der Finanzierung einer psychotherapeutischen Behandlung keine einheitlichen Regelungen. Hier gibt es wie bisher die Möglichkeit, innerhalb von bis zu fünf probatorischen Sitzungen mit Ihnen zu besprechen, ob eine 'krankheitswertige psychische Störung' vorliegt und wenn ja, welche Behandlungsform für Sie passend ist.